
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform erinnert uns aktuell im besonderen Maße daran, dass Demokratie nie statisch ist. Sie lebt von ständiger Anpassung und Justierung, um die Balance zwischen fairer Repräsentation und effizienter Regierungsarbeit zu halten.
Die jüngste Überprüfung des Bundeswahlgesetzes, angestoßen durch die Bayerische Staatsregierung, zeigt, wie tief verwurzelt unser Wahlsystem in der Geschichte der Bundesrepublik ist. Seit 1949 wurde das Wahlrecht mehrfach verfeinert, stets mit dem Ziel, die Balance zwischen Mehrheits- und Verhältniswahl zu wahren. Doch gerade diese Balance gerät immer wieder ins Wanken.
Überhangmandate und ihre Kompensation durch Ausgleichsmandate haben den Bundestag in den letzten Jahren stetig wachsen lassen. Ein Bundestag, der ursprünglich auf 598 Abgeordnete begrenzt war, ist mittlerweile auf über 700 Mitglieder angewachsen. Ein Zustand, der nicht nur logistische Herausforderungen mit sich bringt, sondern auch die Effizienz parlamentarischer Arbeit beeinträchtigt.
Die Verfassungsrichter standen also nun vor einem Dilemma: Schutz der parlamentarischen Arbeitsfähigkeit versus Inklusion vielfältiger politischer Strömungen. Geurteilt wurde, dass es zukünftig keine Überhangmandate mehr geben wird. Demnach erhält eine Partei nur so viele Mandate, wie ihr nach Zweitstimmenanteil zustehen. Das könnte bedeuten, dass der bei der Bundestagswahl direkt gewählte Wittener bzw. EN-Kandidat, kein Mandat erhält, wenn seine Partei ein zu geringes Zweitstimmenergebnis erzielt hat. Somit würde z.B. Witten keine eigene Stimme im Bundestag mehr haben.
Die darüber hinaus seitens der Ampelparteien angestrebte Streichung der Grundmandatsklausel, über die bislang Parteien in den Bundestag einziehen konnten, die zwar an der 5%-Hürde gescheitert sind, jedoch mind. 3 Direktmandate erzielt haben, hielten die Verfassungsrichter für nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar. Dies hätte zur Folge gehabt, dass die kleineren Parteien, wie die Linke oder die mehrheitlich in Bayern gewählte CSU, zukünftig nicht mehr im Bundestag vertreten wären.
Das Urteil ist ein Appell, unsere Demokratie aktiv zu gestalten und zu hinterfragen. Den grundsätzlichen Gedanken, die Zahl der Abgeordneten im Bundestag zu senken, empfinde ich als gut. Ein Urteil darüber, ob dieser Weg auch der richtige ist, überlasse ich Ihnen.
In einer Zeit, in der der politische Extremismus weltweit zunimmt ist es umso wichtiger, dass wir unser Wahlsystem auf solide Füße stellen. Es geht nicht nur um Zahlen und Paragrafen, sondern um das Herz unserer Demokratie: Vertrauen in faire und gerechte Wahlen. Nur so bleibt der Bundestag das, was er sein soll: ein Spiegelbild unserer Gesellschaft und ein Garant für unsere demokratische Zukunft.
Ihr Ratsmitglied Sarah Kramer
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