
Die Grundsteuer ist eine der ältesten Steuerformen. Im Jahr 2022 betrug sie deutschlandweit rd. 15 Mrd. Euro – eine Summe, die zeigt, wie bedeutsam diese Steuer für die Finanzierung kommunaler Aufgaben ist. Doch die Reform der Grundsteuer, die ab 2025 endgültig in Kraft tritt, sorgt vielerorts für Unruhe und Unsicherheit – so auch bei den Bürgerinnen und Bürgern und innerhalb der Wittener Kommunalpolitik.
Historisch gesehen wurde die Grundsteuer auf der Basis grober Bodenwertschätzungen erhoben, lange bevor der Begriff „Einheitswert“ in das Steuerrecht Einzug fand. Die neue Grundsteuerreform ersetzt diesen Einheitswert durch den sogenannten Grundsteuerwert. Dieser soll nach dem neuen Berechnungsmodell ab 2025 als Grundlage für die Steuererhebung gelten. Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Einführung der Bodenrichtwerte als Bewertungsgrundlage. Die darauf berechnete Grundsteuermesszahl variiert – je nach Nutzung – und wird durch den lokalen Hebesatz multipliziert, den die jeweilige Kommune festlegt.
Obwohl die Reform innerhalb der Gemeinden insgesamt aufkommensneutral sein soll, kann es auf individueller Ebene durchaus zu Steigerungen oder Entlastungen kommen. Einige Bürgerinnen und Bürger könnten mehr bezahlen, andere weniger. Die Berechnung hängt von der individuellen Situation der Grundstücke und dem Hebesatz ab. Der Gesetzgeber räumt den Kommunen ein, für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze festzulegen. Dies wird am 16. Dezember in unserem Wittener Stadtrat diskutiert.
Für Witten wird nach der Liste der zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze aller Städte/Gemeinden in NRW, die als unverbindliche Referenzwerte zu verstehen sind, ein Grundsteuer-B-Hebesatz von 1302 Punkten vorgeschlagen. Mit der möglichen Differenzierung bestünde er bei 1.110 Punkte für Wohngrundstücke und 1.896 für Nichtwohngrundstücke (z. B. Gewerbe). Witten gehöre damit zwar weiterhin (aktuell liegt er bei 910 Punkten) zu den Städten mit den höchsten Hebesätzen in NRW, jedoch wird der endgültige Betrag letztendlich vom individuellen Grundstückswert und dem Steuerbescheid des Finanzamts abhängen.
CDU Fraktionsvorsitzender Volker Pompetzki berichtete nach Gesprächen mit unserem Stadtkämmerer Matthias Kleinschmidt, dass die Last für Eigentümer sowohl steigen als auch sinken könnte. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Reform mit dem Ziel angestoßen, die Bewertungsgrundlagen bundesweit gerechter zu gestalten. Dennoch bleibt das System umstritten, und viele noch laufende Einspruchsverfahren sorgen auch in Witten weiterhin für Unsicherheit. Wichtig ist letztendlich, dass der Rat bis zum Ende des Jahres eine Entscheidung zum Hebesatz trifft, um einen genehmigungsfähigen städtischen Haushalt aufstellen zu können.
Ihr Ratsmitglied Sarah Kramer
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